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OLG Bamberg, 09.02.1993 - 2 UF 10/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit zwischen der us-amerikanischen Mutter und dem deutschen Vater um die elterliche Sorge des gemeinsamen Kindes und Vereinbarung über die Umgangsbefugnis; Antrag der Mutter auf Rückgabe des Kindes nach dem Sorgerechtsübereinkommens Ausführungsgesetz nach Entführung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bayreuth, 17.12.1992 - 3 F 293/92
- AG Bayreuth, 31.12.1992 - 3 F 293/92
- AG Bayreuth, 07.01.1993 - 3 F 293/92
- OLG Bamberg, 09.02.1993 - 2 UF 10/93
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 331
- FamRZ 1994, 182
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Hamm, 22.12.2016 - 11 UF 194/16
Ausschluss der Rückführung widerrechtlich nach Deutschland verbrachter Kinder …
Gemäß Art. 13 Abs. 1 Buchst. b) HKÜ kann die Rückgabe nur verweigert werden, wenn die Unversehrtheit des zurückzugebenden Kindes in gegenwärtiger, nicht nur zukünftiger oder vorstellbarer Gefahr ist, wobei denknotwendig nicht jede Gefährdung oder gar nur Günstigerstellung des Kindeswohls im Sinne der §§ 1666; 1671 BGB ausreichen kann (vgl. Oberlandesgericht Bamberg , FamRZ 1994, 182, juris-Rz. 20), eben weil die Gerichte des Verbringungsstaats gemäß Art. 19 HKÜ nicht zu Sachentscheidungen berufen sind. - OLG Hamm, 13.07.2021 - 11 UF 71/21
Antrag auf Rückführung eines Kindes in die Niederlande Nachträglich entstandenes …
Gemäß Art. 13 Abs. 1 Buchst. b) HKÜ kann die Rückgabe nur verweigert werden, wenn die Unversehrtheit des zurückzugebenden Kindes in gegenwärtiger, nicht nur zukünftiger oder vorstellbarer Gefahr ist, wobei denknotwendig nicht jede Gefährdung oder gar nur Günstigerstellung des Kindeswohls im Sinne der §§ 1666; 1671 BGB ausreichen kann (vgl. Oberlandesgericht Bamberg , FamRZ 1994, 182, juris-Rz. 20), weil die Gerichte des Verbringungsstaats gemäß Art. 19 HKÜ nicht zu Sachentscheidungen berufen sind. - OLG Köln, 03.12.2018 - 21 UF 132/18
Rückführung eines Kindes nach Ungarn; Begriff der schwerwiegenden Gefahr eines …
Nach Art. 13 Abs. 1 Buchst. b) HKÜ, der als Ausnahmevorschrift besonders eng auszulegen ist (…vgl. die Nachweise bei Staudinger / Pirrung, BGB 2009, Art. 13 HKÜ, Rz. D71), kann die Rückgabe nur verweigert werden, wenn die Unversehrtheit des zurückzugebenden Kindes in gegenwärtiger, nicht nur zukünftiger oder vorstellbarer Gefahr ist, wobei nicht jede Gefährdung des Kindeswohls im Sinne der §§ 1666, 1671 BGB ausreicht (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1994, 182).
- AG Stuttgart, 20.01.2017 - 27 F 2525/16
Internationale Kindesentführung: Rückführung eines von Frankreich nach …
Nicht schon jede Härte rechtfertigt die Anwendung der Ausnahmeklausel, insbesondere reicht es nicht, wenn das Verbleiben des entführten Kindes eine seinem Wohl entsprechende Maßnahme wäre (OLG Bamberg FamRZ 1994, 182). - AG Berlin-Pankow/Weißensee, 03.02.2020 - 13 F 8440/19
Kinder-Rückführungsanspruch bei möglicher eigener widerrechtlicher Zurückhaltung
Die Rückgabe kann nur im Fall einer ungewöhnlich schwerwiegenden Beeinträchtigung des Kindeswohls verweigert werden [OLG Nürnberg FamRZ 2004, 726; OLG Hamm FamRZ 2013, 1238], wenn die Unversehrtheit des zurückzugebenden Kindes in gegenwärtiger, nicht nur zukünftiger oder vorstellbarer Gefahr ist, wobei denknotwendig nicht jede Gefährdung oder gar nur Günstigerstellung des Kindeswohls ausreichen kann [OLG Bamberg FamRZ 1994, 182; OLG Hamm FamRZ 2017, 1679]. - AG Stuttgart, 24.02.2016 - 27 F 103/16
Internationale Kindesentführung: Widerrechtliches Zurückhalten; Ausschluss der …
Nicht schon jede Härte rechtfertigt die Anwendung der Ausnahmeklausel, insbesondere reicht es nicht, wenn das Verbleiben des entführten Kindes eine seinem Wohl entsprechende Maßnahme wäre (OLG Bamberg FamRZ 1994, 182). - AG Berlin-Pankow, 31.01.2020 - 13 F 8440/19 Die Rückgabe kann nur im Fall einer ungewöhnlich schwerwiegenden Beeinträchtigung des Kindeswohls verweigert werden [OLG Nürnberg FamRZ 2004, 726; OLG Hamm FamRZ 2013, 1238], wenn die Unversehrtheit des zurückzugebenden Kindes in gegenwärtiger, nicht nur zukünftiger oder vorstellbarer Gefahr ist, wobei denknotwendig nicht jede Gefährdung oder gar nur Günstigerstellung des Kindeswohls ausreichen kann [OLG Bamberg FamRZ 1994, 182; OLG Hamm FamRZ 2017, 1679].